Auf einer bereits verschickten Rechnung steckt ein Fehler und du fragst dich, ob du sie einfach mit derselben Rechnungsnummer neu ausstellen kannst. Die kurze Antwort lautet in der Regel nein. Dieser Artikel erklärt, warum das so ist und wie du eine fehlerhafte Rechnung korrekt berichtigst. Er ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rechnungsnummer muss in der Regel einmalig und fortlaufend sein, eine doppelte Vergabe ist nicht zulässig.
- Eine fehlerhafte Rechnung korrigierst du nicht durch Überschreiben, sondern über eine saubere Berichtigung.
- Üblich sind eine Stornorechnung mit anschließender korrekter Rechnung oder eine Korrekturrechnung mit Bezug zum Original.
- Wichtig ist, dass der Zusammenhang zwischen alter und neuer Rechnung nachvollziehbar bleibt.
- Bei umsatzsteuerlichen Fragen oder Unsicherheit solltest du eine Steuerberatung hinzuziehen.
Warum die Rechnungsnummer eindeutig sein muss
Rechnungsnummern dienen dazu, jede Rechnung eindeutig zuzuordnen. Aus diesem Grund gilt in der Regel, dass eine Nummer nur einmal und fortlaufend vergeben wird. Würdest du eine korrigierte Rechnung mit derselben Nummer ausstellen, gäbe es zwei unterschiedliche Dokumente unter einer Nummer. Das ist nicht zulässig und kann bei einer Prüfung zu Problemen führen.
So korrigierst du eine fehlerhafte Rechnung
Statt die alte Rechnung zu überschreiben, erstellst du eine saubere Berichtigung. In der Praxis sind zwei Wege üblich.
- Stornorechnung und neue Rechnung. Du stornierst die fehlerhafte Rechnung mit einer Gutschrift in gleicher Höhe und stellst anschließend eine korrekte Rechnung mit neuer Nummer aus.
- Korrekturrechnung mit Bezug. Du stellst ein Berichtigungsdokument aus, das sich ausdrücklich auf die ursprüngliche Rechnungsnummer bezieht und den Fehler richtigstellt.

Worauf du dabei achten solltest
Entscheidend ist, dass der Zusammenhang zwischen Original und Korrektur klar erkennbar bleibt. Die neue oder berichtigende Rechnung sollte die ursprüngliche Rechnungsnummer nennen und den korrigierten Sachverhalt deutlich machen. Bewahre beide Dokumente auf, damit deine Buchhaltung nachvollziehbar bleibt.
Heikel wird es vor allem dann, wenn die fehlerhafte Rechnung bereits verbucht oder die Umsatzsteuer schon angemeldet wurde. In solchen Fällen kann die Korrektur steuerliche Folgen haben, weshalb sich eine Rücksprache mit der Steuerberatung empfiehlt.
Tipp: Nutze eine Rechnungssoftware mit Storno- und Korrekturfunktion. Sie vergibt automatisch neue Nummern und stellt den Bezug zur Originalrechnung her, sodass deine Nummernfolge sauber bleibt.
Fazit
Eine Rechnung mit gleicher Rechnungsnummer zu korrigieren ist in der Regel nicht zulässig, weil jede Nummer eindeutig bleiben muss. Stattdessen berichtigst du den Fehler über eine Stornorechnung mit neuer Rechnung oder über eine Korrekturrechnung mit klarem Bezug zum Original. Achte darauf, dass der Zusammenhang nachvollziehbar bleibt. Bei umsatzsteuerlichen Fragen hilft dir eine Steuerberatung, die Korrektur richtig umzusetzen.
FAQ
Darf ich eine Rechnung mit gleicher Nummer neu ausstellen?
In der Regel nicht. Rechnungsnummern müssen eindeutig sein. Korrigiere stattdessen über eine Storno- oder Korrekturrechnung mit neuer Nummer.
Wie storniere ich eine falsche Rechnung?
Du erstellst eine Stornorechnung in gleicher Höhe, die sich auf das Original bezieht, und stellst anschließend eine korrekte Rechnung mit neuer Nummer aus.
Was ist eine Korrekturrechnung?
Ein Dokument, das eine fehlerhafte Rechnung berichtigt und sich dabei ausdrücklich auf deren Rechnungsnummer bezieht, sodass der Zusammenhang klar bleibt.
Was, wenn die Umsatzsteuer schon angemeldet wurde?
Dann kann die Korrektur steuerliche Folgen haben. In diesem Fall solltest du das Vorgehen mit einer Steuerberatung abstimmen.
